FAQ

Hier finden Sie (fast) alle Antworten rund um das Thema Pflege­ver­sicherungs­leistungen

Grundpflege, Behandlungspflege - was ist der Unterschied?

Behandlungspflege

Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung (SGB V, 5. Sozialgesetzbuch).

Die Behandlungspflege, häufig auch Häusliche Krankenpflege (HKP) genannt, beinhaltet alle medizinischen Leistungen, die ein ambulanter Pflegedienst erbringen darf wie beispielsweise Kompressionstherapie, Medikamentengabe, Insulin spritzen und Wundversorgung. Die Versorgung muss durch eine examinierte Pflegefachkraft (z. B. Altenpfleger, Krankenpflegerin, Pflegefachfrau) erbracht werden.

Voraussetzung dafür ist eine Verordnung häuslicher Krankenpflege, die der behandelnde Arzt/Hausarzt ausstellen kann – wenn weder der Patient/die Patientin, noch jemand anderes im gemeinsamen Haushalt in der Lage ist, die medizinische Leistung ordnungsgemäß durchzuführen.

Die Erst-Verordnung ist für 14 Tage genehmigungsfähig, Folge-Verordnungen können auch länger ausgestellt werden. Solange die medizinische Notwendigkeit besteht, können Folge-Verordnungen ausgestellt werden.

Ein Pflegegrad für die Inanspruchnahme der Behandlungspflege ist nicht notwendig! Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel vollständig über die Krankenkasse.

Sollten Sie einen Pflegegrad haben, mindert die Behandlungspflege nicht Ihr Pflegegeld.

Grundpflege

Die Grundpflege umfasst den Bereich Körperpflege, Ernährung, Hauswirtschaft und pflegerische Betreuung und ist eine Leistung der Pflegeversicherung (SGB XI, 11. Sozialgesetzbuch).

Typische Leistungen sind waschen, duschen, rasieren, Zähne putzen, an- und auskleiden, essen warm machen, Butterbrot schmieren, Getränke eingießen, Wohnung sauber machen oder dabei helfen.

Wenn der Medizinische Dienst den Pflegegrad 2 oder höher festgestellt hat, kann die Grundpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst erbracht und abgerechnet werden.

„Ich habe da 125 Euro im Monat…“ Was ist der Entlastungsbetrag?

Diesen Betrag können Sie monatlich für hauswirtschaftliche Leistungen und Betreuung verwenden.
Der Betrag kann nur durch professionelle Dienstleister, die einen Vertrag mit den Pflegekassen haben, abgerechnet werden, z. B. Pflegedienste, Betreuungsdienste, Hauswirtschaftsdienste, Tagespflegeeinrichtungen – nicht durch Privatpersonen. Er kann nicht ausgezahlt werden.  

Welche Leistungen kann ich damit bei Panda Pflege erhalten?

  • Betreuung (psychosoziale Betreuung, plaudern, Kaffeetrinken,Spaziergänge, vorlesen)
  • Sicherstellung der Haushaltsführung(Wäschepflege, saubermachen, kochen)
  • Einkaufsservice 
  • Begleitungen (nur nach Absprache)

Unsere Hauswirtschaftskräfte haben langjährigeBerufserfahrung und ausgezeichnete Deutschkenntnisse. Wir vereinbaren gerne einen festen Tag und ein zuverlässiges Zeitfenster mit Ihnen.       
Grundpflege (z.B. duschen) kann i. d. R. nicht über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Sprechen Sie uns gerne für eine individuelle Beratung an. Gemeinsam finden wir  bestimmt eine gute Lösung.

„125 Euro, das ist ja nicht viel…“·      
Mehrkosten können – wenn vorhanden – über den Pflegegrad 2 bis 5 abgerechnet werden oder falls gewünscht auch als private Eigenleistung. Bisher nicht verbrauchtes Budget kann ebenfalls genutzt werden. Die Höhe des Budgets erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.  

Was passiert, wenn ich den Entlastungsbetrag nicht verwende?
Das Budget kann monatlich angespart werden und zu einem späteren Zeitpunkt verwendet werden. Budget aus dem Vorjahr verfällt in der Regel zum 30.06. des Folgejahres. Sonderregelungen, z. B. im Rahmen der Corona-Pandemie, erfragen Sie bitte bei Ihrer Pflegekasse.

Sprechen Sie uns gerne für eine individuelle Beratung an. Gemeinsam finden wir  bestimmt eine gute Lösung!

Pflegegeld oder Pflegesachleistungen?

Pflegegeld
Diese Leistung erhalten Patienten z.B. für die Pflegeperson, wenn Pflegegrad 2 bis 5 vorliegt und sich die Pflegeperson allein um den Pflegebedürftigen kümmert. Das Pflegegeld ist nach Graden gestaffelt. 

Pflegesachleistungen
Die Pflegesachleistungen können nur von zugelassenen Pflegeunternehmen in Anspruch genommen werden. Die Leistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet. Bei Privatversicherten erhalten diese eine Rechnung zur Erstattung bei der Pflegekasse. 

Kombinationsleistungen
Die Kombinationsleistungen sind eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen. Wir empfehlen, sobald ein Pflegedienst involviert ist, die Pflegeleistungen auf Kombinationsleistungen umzustellen oder den Pflege-Antrag oder die Höherstufung als Kombinationsleistungen zu beantragen. Das geht ganz einfach: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Sie bekommen dann den Antrag nach Hause geschickt. Durch die Kombinationsleistungen darf der Pflegedienst zulasten der Pflegekassen abrechnen. Außerdem sind die Pflegesachleistungen wesentlich höher als das Pflegegeld. Sie bekommen also mehr Leistungen für ihr Geld. Wenn die Sachleistungen nicht voll ausgeschöpft werden, wird anteilig vom nicht verbrauchten Anteil trotzdem das verbliebene Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegegrad
Pflegegeld
Auszahlung an Pflegeperson oder Pflegebedürftige
Pflegesachleistung
Höchstsatz der vom Pflegedienst erbrachten Leistungen
1
0 €
0 €
2
316 €
724 €
3
545 €
1.363 €
4
728 €
1.693 €
5
901 €
2.095 €

Was ist Verhinderungspflege?

Wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist, kann für die Ersatzpflege eine sogenannte „Verhinderungspflege“ beantragt werden.

Bis zu 1.612 Euro für maximal 42 Tage pro Jahr sind zusätzlich zum Pflegegeld oder der Pflegesachleistung genehmigungsfähig.

Für die Dauer der Verhinderung kann dann ein Pflegedienst beauftragt werden oder die Pflege durch den Pflegedienst erweitert werden.

Die Verhinderungspflege muss vor Beginn bei derPflegekasse beantragt und durch diese genehmigt werden. Am besten rufen Sie direkt bei Ihrer Pflegekasse an und besprechen Ihren Fall.

Es gibt noch die Möglichkeit der „Stundenweise Verhinderungspflege“. Auch diese muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Die „Stundenweise Verhinderungspflege“ ist flexibler und kann beispielsweise zurErgänzung des Entlastungsbetrags verwendet werden. Bitte fragen Sie bei IhrerPflegekasse nach, wie diese das handhabt.

Wie finde ich einen Pflegedienst?

Wenn Sie einen Pflegedienst suchen, rufen sie uns bitte an. Wir prüfen dann, ob wir Kapazität für die Versorgung haben. Dies ist abhängig von Wohnort, Uhrzeit/Zeitfenster und den Leistungen.

Wir versorgen in Münster das Kreuzviertel Ost, Mauritz, Handorf und Coerde. Wenn Sie sich wegen ihrer Adresse unsicher sind, fragen Sie einfach bei uns nach.
Unsere Pflegetouren starten familienfreundlich um 07:45 und enden gegen 14:00 Uhr. Unsere Abendtouren beginnen um 16 Uhr und enden gegen 22:00 Uhr.  
Unser Team Hauswirtschaft und Betreuung arbeitet  montags bis freitags von 8:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr.

Die Nachfrage nach Pflege ist groß und wir versuchen möglichst vielen Patienten gerecht zu werden. Wir wollen auch nichts versprechen, was wir nicht halten können. Daher vergeben wir keine punktgenauen Termine, sondern Zeitfenster.  Verbindlichkeit ist uns sehr wichtig. Auch wenn wir mal später kommen - wir vergessen Sie nicht!

Komplexe Wundversorgungen legen wir gern in die Mittagszeit, da morgens die Zeit wegen der morgendlichen Grundpflegen und eiligen Medikationen knapp ist.

Wenn Grundpflege gewünscht ist, kommen wir zu einem Erstgespräch zu Ihnen nach Hause, um den tatsächlichen Pflegebedarf festzustellen und Sie auch in Bezug auf Risiken und Prophylaxen zu beraten. Sie erhalten basierend auf den Ergebnissen des Erstgesprächs einen Kostenvoranschlag und einen Pflegevertrag.

Mehr Infos zum Thema Pflege sowie eine Liste aller Pflege-, Betreuungs- und Haushaltsdienste finden Sie hier:

https://www.stadt-muenster.de/pflege/startseite.html
Infobüro Pflege
Sozialamt
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